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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen

Tierhalter

und

Katzenglück
Sandra-Shanice Evans
Maria-Eich-Str. 10a
81243 München

Gemäß diesen Geschäftsbedingungen erfolgen u. a. alle Angebote, Aufträge und Beratungen.

1. Pflichten Katzenzeit

Für den benannten Zeitraum wird "Katzenglück" Ihre Haustiere qualifiziert versorgen. "Katzenglück" verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des vorgefundenen Zustandes zu achten.

 

"Katzenglück" verpflichtet sich, jedes anvertraute Tier liebevoll und fachgerecht zu behandeln, auf seinen Gesundheitszustand und das Allgemeinbefinden zu achten.


2. Pflichten des Tierhalters

Der Tierhalter stellt die für die Betreuung der Tiere notwendigen Materialien wie Futter, Medikamente, Katzenstreu etc. in ausreichender Menge zur Verfügung. Ebenso sind, je nach Bedarf, Putzutensilien etc. vom Tierhalter zur Verfügung zu stellen.

Die Übergabe der Schlüssel für die zu betreuenden Objekte erfolgt persönlich (oder nach Vereinbarung auf anderem Wege).
Die Schlüssel wird nach der Betreuungsende, je nach Vereinbarung, in der Wohnung gelassen, in den Briefkasten gelegt oder persönlich vorbei gebracht.  

"Katzenglück"  haftet nicht für vermisste Schlüssel nach der Übergabe in den Briefkasten.


Der Tierhalter verpflichtet sich, für Notfälle seine Kontaktdaten zu hinterlassen und eine Kontaktperson vor Ort anzugeben, die im Notfall benachrichtigt werden soll.

Der Tierhalter stellt sicher, dass für alle Tiere ansteckende Krankheiten und Parasitenbefall ausgeschlossen sind. Der Impfpass und die Transportboxen für Katzen müssen sichtbar bereit liegen. Er stellt Medikamente, die von  "Katzenglück"  verabreicht werden sollen, in ausreichender Menge zur Verfügung. Er hinterlässt für Notfälle die Adresse des behandelnden Tierarztes und trägt die Kosten für Tierarztrechnung, Medikamente, Fahrtkosten etc.


"Katzenglück" haftet nicht für vermisste Freigänger Katzen oder andere entlaufene Haustiere, solange die Sorgfaltspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde.

3. Leistungszeitraum und Kündigung

Sämtliche Leistungen gelten für den vereinbarten Zeitraum. Sofern außerordentliche Gründe vorliegen, kann die Vereinbarung durch "Katzenglück"  fristlos gekündigt werden. Außerordentliche Gründe sind insbesondere unzumutbare Verhaltensweisen der Tiere, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen können, sowie falsche Angaben zum Gesundheitszustand und Pflegeaufwand der Tiere.


Rücktrittsrecht des Tierhalters: Sollte ein vereinbarter Betreuungstermin aus wichtigen Gründen nicht stattfinden können, ist "Katzenglück" unverzüglich zu verständigen.


Sollte der Tierhalter am Tag des Betreuungsbeginns von der Betreuung zurücktreten, wird eine Stornierungsgebühr von 50% der ursprünglichen Buchungssumme fällig.

4. Zahlungsvereinbarungen

Zeitpunkt der Zahlung kann individuell vereinbart werden. Die Zahlungen können in bar getätigt werden, per PayPal oder per Überweisung erfolgen.

5. Haftung

Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach § 833 (Tierhaltergefährdungshaftung). Die Halter der Tiere, die die Angebote von "Katzenglück" nutzen, haften für alle von sich und/von ihrem Tier verursachten Schäden. Die Teilnahme am Betreuungsservice erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. "Katzenglück" übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuende Tier verursacht werden. Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.


"Katzenglück" haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus.
"Katzenglück" haftet auch nicht für verendete Pflanzen und Tiere, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten zurück zu führen.


Bei Gefahr für Hab und Gut ist "Katzenglück" berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienste etc. einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Tierhalter zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.

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